Welche Leistungen können wir Ihnen
zu Ihrer Entlastung anbieten?

Intensive Vorbesprechungen

Wir führen bereits in der Klinik Gespräche zur optimalen Vorbereitung auf die Entlassung durch. Wichtig ist uns die Absprachen mit allen Institutionen, die zur Versorgung Ihres Kindes nach dem Klinikaufenthalt, notwendig sind. Zeitnahe Abklärung der Kostenübernahme ohne Zeitdruck.

Kliniküberleitung

Wir organisieren alle notwendigen Unterstützungsprozesse zum reibungslosen Übergang bei der Anstehenden Entlassung nach Hause.

Kinderintensivpflege und Kinderkrankenpflege

Wir versorgen Ihr Kind bei Intensivpflichtigkeit, so wie es durch den Arzt festgelegt wird. Die Versorgung kann sich individuell von der stundenweisen Versorgung bis zu einer 24 Std. – Versorgung erstrecken und hängt von der medizinischen Indikation ab. Wir übernehmen aber auch alle medizinischen und pflegerischen Versorgungen die nicht der Intensivpflichtigkeit unterliegen. Hier ist die Rückzugspflege (langsame Ablösung aus der Versorgung, wenn sich die Eltern die Versorgung zutrauen) genauso umsetzbar, wie die laufende Versorgung gewisser medizinischer Verrichtungen. Wir stellen auch die Kindergarten- und Schulbegleitung Ihres Kindes sicher. Im Rahmen der Verhinderungspflege und der zusätzlichen Betreuungsleistung können individuelle Versorgungsverträge abgeschlossen werden.

Ständige Anpassung der medizinischen und pflegerischen Versorgung

Wir erstellen individuelle Pflegediagnosen und Ablaufpläne in der Versorgung für Ihr Kind. Regelmäßig stattfindende Pflegevisiten in der Familie runden die individuelle Pflegeplanung in Absprache mit den Eltern ab.

Übernahme aller notwendigen Verwaltungsakte

Hier übernehmen wir alle notwendigen Verwaltungsakte, die für die Versorgung Ihres Kindes notwendig sind. Vom Kostenvoranschlag, über Pflegestufenantrag bis hin zur Kommunikation zwischen allen Institutionen, wenn dies von den Eltern gewünscht wird, damit sich die Eltern voll auf die Zeit mit Ihrem Kind konzentrieren können.

Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Kontrollpflegeeinsatz)

Wir führen für Sie fachlich und kompetent den Beratungseinsatz bei Erteilung einer Pflegestufe durch. Sie müssen dazu nicht in der ständigen Versorgung durch unser Pflegeteam stehen. Der Beratungseinsatz (Kontrollpflege) ist bei Pflegestufe 0-II auf 2 Besuche festgelegt und bei Pflegestufe III auf 4 Besuche pro Kalenderjahr festgelegt. Wir sind auch hier jederzeit Ansprechpartner für Ihre Fragen.

MDK-Begutachtung zur Erteilung einer Pflegestufe

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Pflegetagebuchs bei Pflegestufenantrag. Wir stehen Ihnen bei dem Begutachtungstermin durch den MDK-Dienst gerne zur Seite. Sollte die erwartete Pflegestufe nicht erteilt werden, helfen wir Ihnen, bei entsprechender Voraussetzung, tatkräftig bei Erstellung eines Widerspruchs (hohe Erfolgsaussicht). Diese Unterstützung kann auch separat von Ihnen angefordert werden.

Haushaltshilfe

Wir übernehmen bei Erkrankung der Mutter die häusliche Versorgung und Betreuung Ihrer Kinder unter 12 Jahren.